10. SenatNV
BFH, Beschluss vom 25.03.2010 – X S 27/09 (PKH)
Nichtgewährung von PKH: Keine Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegen von Verfahrensmängeln
Aus dem Leitsatz
1. NV: Das FG verletzt nicht den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn es sich Feststellungen aus einem in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteil zu eigen macht, falls die Verfahrensbeteiligten keine substantiierten Einwendungen vortragen und keine entsprechenden Beweisanträge stellen .
Leitsatz
- NV: Das FG verletzt nicht den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn es sich Feststellungen aus einem in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteil zu eigen macht, falls die Verfahrensbeteiligten keine substantiierten Einwendungen vortragen und keine entsprechenden Beweisanträge stellen .
- NV: Das FG kann eine Zeugenaussage aus einem strafgerichtlichen Verfahren im Wege des Urkundenprozesses in das finanzgerichtliche Verfahren einführen, wenn die Beteiligten trotz Möglichkeit keinen Antrag auf unmittelbare Beweiserhebung stellen oder sich dem Gericht die unmittelbare Beweisaufnahme aus anderen Gründen nicht aufdrängen musste .
- NV: Einem Urteil fehlen nur dann die Entscheidungsgründe, wenn Ausführungen zur Beweiswürdigung völlig fehlen .
- NV: Der Beschluss über die Abtrennung eines Rechtsstreits ist eine prozessleitende Verfügung, die der BFH im PKH-Verfahren nur auf Ermessensfehler überprüfen kann .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 155 FGOÜbergangs- und Schlußbestimmungen
- § 114 S. 1 ZPO
- § 295 ZPO
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