10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.07.2011 – X S 20/11

Keine Gehörsverletzung durch Hinweis auf die gesetzlichen Darlegungsanforderungen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.S.d. § 133a FGO liegt nicht vor, wenn der BFH die Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei einer Beschwerdebegründung, die im Stile einer Revisionsbegründung gehalten ist, aber keine Subsumtion unter die gesetzlichen Zulassungsgründe enthält…

Leitsatz

  1. NV: Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.S.d. § 133a FGO liegt nicht vor, wenn der BFH die Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei einer Beschwerdebegründung, die im Stile einer Revisionsbegründung gehalten ist, aber keine Subsumtion unter die gesetzlichen Zulassungsgründe enthält, nicht als erfüllt ansieht.
  2. NV: Es besteht kein Anspruch darauf, dass das Beschwerdegericht --von ihm zur Kenntnis genommene--Vorbringen eines Rechtsmittelführers in seiner Entscheidung wörtlich wiedergibt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 5. Mai 2011, Az: X B 155/10, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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