10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.07.2017 – X S 2/17 (PKH)

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aufzeichnungspflicht von Prostituierten - Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern
ECLI: DE:BFH:2017:B.280717.XS2.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Prozessbevollmächtigte ist auch bei einem Unglücksfall in seiner Kanzlei gehalten, sich in den Tagen unmittelbar nach diesem Vorfall zu vergewissern, dass sämtliche fristwahrenden Schriftsätze, die versandt werden mussten, zumindest nachträglich übermittelt worden sind .

Leitsatz

  1. NV: Der Prozessbevollmächtigte ist auch bei einem Unglücksfall in seiner Kanzlei gehalten, sich in den Tagen unmittelbar nach diesem Vorfall zu vergewissern, dass sämtliche fristwahrenden Schriftsätze, die versandt werden mussten, zumindest nachträglich übermittelt worden sind .
  2. NV: Um die Einkünfte einer Prostituierten überprüfbar zu machen, ist auch diese zu Einzelaufzeichnungen verpflichtet .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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