10. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 13.04.2011 – X R 54/09

Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Verfassungsmäßigkeit - Sozialversicherungsrenten als Leibrenten

Aus dem Leitsatz

1. Renten der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG der Besteuerung zu unterwerfen.

Leitsatz

  1. Renten der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG der Besteuerung zu unterwerfen.
  2. Die Einbeziehung der Erwerbsminderungsrenten in diese Vorschrift ist nicht verfassungswidrig.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 29. Oktober 2009, Az: 8 K 1745/07 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a DBuchst aa EStG
  • § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a DBuchst bb EStG
  • § 55 Abs. 2 EStDVErmittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen
  • Art. 3 Abs. 1 GG
  • Art. 14 Abs. 1 GG
  • Art. 20 Abs. 3 GG

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