10. SenatNV

BFH, Urteil vom 13.04.2011 – X R 33/09

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 54/09 - Keine Ertragsanteilsbesteuerung von Erwerbsminderungsrenten - Verfassungsmäßigkeit - Sozialversicherungsrenten als Leibrenten

Aus dem Leitsatz

NV: Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherungen sind nicht mit ihrem Ertragsanteil, sondern mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG zu besteuern.

Leitsatz

NV: Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherungen sind nicht mit ihrem Ertragsanteil, sondern mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG zu besteuern.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 4. November 2008, Az: 15 K 15099/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a DBuchst aa EStG
  • § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a DBuchst bb EStG
  • § 55 Abs. 2 EStDVErmittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen
  • Art. 3 Abs. 1 GG
  • Art. 20 Abs. 3 GG

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