BFH, Urteil vom 16.06.2021 – X R 30/20
Aus dem Leitsatz
Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zu Gunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen…
Leitsatz
Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zu Gunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen zuzuordnen sein.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.06.2020 - 1 K 1190/18 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 17. Juni 2020, Az: 1 K 1190/18, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 22 Nr. 1 S. 1 EStGArten der sonstigen Einkünfte
- § 22 Nr. 1a EStGArten der sonstigen Einkünfte
- § 10 Abs. 1a S. 1 Nr. 2 EStGSonderausgaben
- § 22 Nr. 1b EStGArten der sonstigen Einkünfte
- § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStGSonderausgaben
- § 2100 BGBNacherbe
- § 2303 Abs. 1 BGBPflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils
- § 2306 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 BGB
- § 2306 Abs. 2 BGBBeschränkungen und Beschwerungen
- § 323 ZPO
- § 2113 BGBVerfügungen über Grundstücke, Schiffe und Schiffsbauwerke; Schenkungen
- § 2114 BGBVerfügungen über Hypothekenforderungen, Grund- und Rentenschulden
- § 2115 BGBZwangsvollstreckungsverfügungen gegen Vorerben
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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