10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.05.2013 – X R 27/11

Zulässigkeit von Rechtsmitteln setzt formelle Beschwer voraus

Aus dem Leitsatz

NV: Es fehlt an der für die Einlegung eines Rechtsmittels erforderlichen formellen Beschwer des Klägers durch das Urteil des FG, wenn bereits der Erfolg des Klägers in nur einem von mehreren Streitpunkten dazu geführt hat, dass die Einkommensteuer auf 0 € herabgesetzt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn das FG die Steuerberechnung gemäß § 100 Abs. 2 Satz…

Leitsatz

NV: Es fehlt an der für die Einlegung eines Rechtsmittels erforderlichen formellen Beschwer des Klägers durch das Urteil des FG, wenn bereits der Erfolg des Klägers in nur einem von mehreren Streitpunkten dazu geführt hat, dass die Einkommensteuer auf 0 € herabgesetzt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn das FG die Steuerberechnung gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO dem FA übertragen hat und dieses dem Kläger nur das Ergebnis der Neuberechnung mitgeteilt, aber noch keinen Änderungsbescheid erlassen hat.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 23. Juni 2010, Az: 4 K 12348/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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