10. SenatNV

BFH, Urteil vom 15.06.2010 – X R 23/08

Keine Abziehbarkeit von Zahlungen für den Ausschluss eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs - Transfer steuerlicher Leistungsfähigkeit - Vermögensauseinandersetzung - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Nichtabziehbarkeit - Einkommensverwendung - Subjektives Nettoprinzip - Keine Einschränkung der Vertragsfreiheit der Ehegatten

Aus dem Leitsatz

NV: Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger für den Ausschluss eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs (§§ 1587f ff. BGB a.F.) leistet und die beim Zahlungsempfänger keine Steuerpflicht auslösen, können nicht steuermindernd berücksichtigt werden (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom 8. März 2006 IX R 107/00, BFHE 212, 511, BStBl II 2006, 446, und IX R…

Leitsatz

NV: Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger für den Ausschluss eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs (§§ 1587f ff. BGB a.F.) leistet und die beim Zahlungsempfänger keine Steuerpflicht auslösen, können nicht steuermindernd berücksichtigt werden (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom 8. März 2006 IX R 107/00, BFHE 212, 511, BStBl II 2006, 446, und IX R 78/01, BFHE 212, 514, BStBl II 2006, 448) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 21. Februar 2008, Az: 13 K 1754/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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