10. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 14.12.2022 – X R 19/21

Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage
ECLI: DE:BFH:2022:B.141222.XR19.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und --wenn ja-- unter welchen Voraussetzungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zulässig ist.

Leitsatz

Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und --wenn ja-- unter welchen Voraussetzungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zulässig ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Das Bundesministerium der Finanzen wird nach § 122 Abs. 2 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung aufgefordert, dem Verfahren beizutreten.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 13. Oktober 2020, Az: 2 K 218/18, Urteil; vorgehend BFH, 28. Mai 2020, Az: X B 12/20, Beschluss; vorgehend FG Hamburg, 3. September 2019, Az: 2 K 218/18, Urteil; nachgehend BFH, 18. Juni 2025, Az: X R 19/21, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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