9. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 30.06.2020 – IX R 27/18

Erlass eines "Erstattungsbescheids" nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
ECLI: DE:BFH:2020:B.300620.IXR27.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Im Streitfall stellt sich die Frage, ob ein Steuerbescheid über einen eine Insolvenzforderung betreffenden Steueranspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassen und dem Insolvenzverwalter bekannt gegeben werden kann, wenn sich nach Abzug der Anrechnungsbeträge (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) von der festgesetzten Einkommensteuer ein…

Leitsatz

Im Streitfall stellt sich die Frage, ob ein Steuerbescheid über einen eine Insolvenzforderung betreffenden Steueranspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassen und dem Insolvenzverwalter bekannt gegeben werden kann, wenn sich nach Abzug der Anrechnungsbeträge (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) von der festgesetzten Einkommensteuer ein Erstattungsbetrag ergibt. Der BFH hat das BMF zum Beitritt zu diesem Verfahren aufgefordert (§ 122 Abs. 2 Satz 1 FGO).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Verfahren IX R 27/18 beizutreten.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 4. Oktober 2018, Az: 11 K 1921/16 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 122 FGO

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