10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.05.2020 – X B 12/20

Wahrung des Gehörsanspruchs bei eigener Schätzung durch das FG
ECLI: DE:BFH:2020:B.280520.XB12.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird verletzt, wenn das FG in Ausübung eigener Schätzungsbefugnis für die Beurteilung der Höhe des Rohgewinnaufschlagsatzes auf eine nicht allgemein zugängliche --nur für den Dienstgebrauch bestimmte-- Quelle aus dem juris-Rechtsportal ("Fachinfosystem Bp NRW") zurückgreift, ohne zuvor die hieraus…

Leitsatz

NV: Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird verletzt, wenn das FG in Ausübung eigener Schätzungsbefugnis für die Beurteilung der Höhe des Rohgewinnaufschlagsatzes auf eine nicht allgemein zugängliche --nur für den Dienstgebrauch bestimmte-- Quelle aus dem juris-Rechtsportal ("Fachinfosystem Bp NRW") zurückgreift, ohne zuvor die hieraus entnommenen Erkenntnisse dem Kläger inhaltlich in der gebotenen Weise zugänglich gemacht zu haben.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 03.09.2019 - 2 K 218/18 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Hamburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 3. September 2019, Az: 2 K 218/18, Urteil; nachgehend FG Hamburg, 13. Oktober 2020, Az: 2 K 218/18, Urteil; nachgehend BFH, 14. Dezember 2022, Az: X R 19/21, Beschluss; nachgehend BFH, 18. Juni 2025, Az: X R 19/21, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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