10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.10.2018 – X R 18/16

Insolvenzeröffnung vor Zustellung des Revisionsurteils
ECLI: DE:BFH:2018:B.101018.XR18.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein Urteil, das in Unkenntnis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeht, ist ohne rechtliche Wirkung und aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben .

Leitsatz

  1. NV: Ein Urteil, das in Unkenntnis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeht, ist ohne rechtliche Wirkung und aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben .
  2. NV: Wird ein Revisionsverfahren vor dem BFH wegen Insolvenz des Steuerpflichtigen unterbrochen, ist § 249 Abs. 3 ZPO auch bei vorherigem Verzicht auf mündliche Verhandlung nicht entsprechend anwendbar .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Das Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 X R 18/16 wird aufgehoben. Der Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 15. Mai 2018, Az: X R 18/16, Urteil; vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 7. April 2016, Az: 9 K 9257/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 155 S. 1 FGOÜbergangs- und Schlußbestimmungen
  • § 240 ZPO
  • § 249 Abs. 3 ZPO
  • § 249 Abs. 2 ZPO

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