10. SenatNV
BFH, Urteil vom 18.05.2010 – X R 11/09
Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Aus dem Leitsatz
1. NV: Eine Masseverbindlichkeit wird nicht "in anderer Weise" nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet, wenn der Schuldner eine Tätigkeit ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter ausübt und wenn die entsprechenden Erträge tatsächlich nicht zur Masse gelangen .
Leitsatz
- NV: Eine Masseverbindlichkeit wird nicht "in anderer Weise" nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet, wenn der Schuldner eine Tätigkeit ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter ausübt und wenn die entsprechenden Erträge tatsächlich nicht zur Masse gelangen .
- NV: Beim sog. Neuerwerb ist erforderlich, dass die Masse tatsächlich vermehrt worden ist .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Nürnberg, 11. Dezember 2008, Az: 4 K 1394/2007, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 35 Abs. 1 InsOBegriff der Insolvenzmasse
- § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsOSonstige Masseverbindlichkeiten
- § 35 Abs. 2 InsOBegriff der Insolvenzmasse
- § 35 Abs. 3 InsOBegriff der Insolvenzmasse
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