10. SenatNV

BFH, Urteil vom 18.05.2010 – X R 11/09

Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Masseverbindlichkeit wird nicht "in anderer Weise" nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet, wenn der Schuldner eine Tätigkeit ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter ausübt und wenn die entsprechenden Erträge tatsächlich nicht zur Masse gelangen .

Leitsatz

  1. NV: Eine Masseverbindlichkeit wird nicht "in anderer Weise" nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet, wenn der Schuldner eine Tätigkeit ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter ausübt und wenn die entsprechenden Erträge tatsächlich nicht zur Masse gelangen .
  2. NV: Beim sog. Neuerwerb ist erforderlich, dass die Masse tatsächlich vermehrt worden ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 11. Dezember 2008, Az: 4 K 1394/2007, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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