10. SenatNV

BFH, Urteil vom 18.03.2014 – X K 4/13

Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: Angemessene Verfahrensdauer bei 24-monatiger Dauer des finanzgerichtlichen Klageverfahrens - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte

Aus dem Leitsatz

NV: Bei einem finanzgerichtlichen Klageverfahren, das kontinuierlich betrieben wird, keine Besonderheiten aufweist und innerhalb von 24 Monaten nach Klageerhebung durch die Zustellung des Urteils beendet wird, ist von einer angemessenen Verfahrensdauer auszugehen .

Leitsatz

NV: Bei einem finanzgerichtlichen Klageverfahren, das kontinuierlich betrieben wird, keine Besonderheiten aufweist und innerhalb von 24 Monaten nach Klageerhebung durch die Zustellung des Urteils beendet wird, ist von einer angemessenen Verfahrensdauer auszugehen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 30. Oktober 2012, Az: 3 K 3321/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 198 Abs. 1 GVG
  • § 155 S. 2 FGOÜbergangs- und Schlußbestimmungen
  • Art. 19 Abs. 4 GG
  • Art. 6 MRK
  • Art. 2 Abs. 1 GG
  • Art. 20 Abs. 3 GG

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