10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.11.2014 – X B 98/14

Urteilsaufhebung entsprechend § 127 FGO im NZB-Verfahren - richterliche Hinweis- und Protokollierungspflicht bei nicht vertretenem, fachunkundigem Kläger

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Urteilsaufhebung und Zurückverweisung wegen Ergehens eines Änderungsbescheids kommt in entsprechender Anwendung von § 127 FGO auch im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht .

Leitsatz

  1. NV: Eine Urteilsaufhebung und Zurückverweisung wegen Ergehens eines Änderungsbescheids kommt in entsprechender Anwendung von § 127 FGO auch im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht .
  2. NV: Die gesetzliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO (hier: betreffend die Unzulässigkeit des Klageantrags) ist gegenüber einem nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertretenen, selbst erkennbar fachunkundigen Kläger in besonderer Weise zu beachten. Ihre Einhaltung ist als wesentlicher Vorgang der Verhandlung (§ 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 2 ZPO) im Protokoll zu dokumentieren .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 26. Juni 2014, Az: 12 K 888/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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