10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.03.2010 – X B 95/09

Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein Verstoß gegen den klaren Akteninhalt liegt nicht vor, wenn es lediglich um dessen Würdigung geht .

Leitsatz

  1. NV: Ein Verstoß gegen den klaren Akteninhalt liegt nicht vor, wenn es lediglich um dessen Würdigung geht .
  2. NV: Das Recht, eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht zu rügen, geht durch Unterlassen rechtzeitiger Rüge verloren, wenn sich dem Gericht nicht die Notwendigkeit der weiteren Aufklärung hätte aufdrängen müssen .
  3. NV: Nur Tatsachen können in das Wissen eines Zeugen gestellt werden, nicht Ergebnisse einer Tatsachenwürdigung .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 17. März 2009, Az: 1 K 5444/02 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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