10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.04.2023 – X B 80/22

Prozessuale Möglichkeiten bei drohendem Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist infolge von Verzögerungen bei der beantragten Akteneinsicht
ECLI: DE:BFH:2023:B.030423.XB80.22.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Entscheidungen einer Senatsvorsitzenden am BFH sind nicht mit der Beschwerde (§ 128 FGO) anfechtbar.

Leitsatz

  1. NV: Entscheidungen einer Senatsvorsitzenden am BFH sind nicht mit der Beschwerde (§ 128 FGO) anfechtbar.
  2. NV: Die Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags kann weder mit der Beschwerde noch mit der Gegenvorstellung angegriffen werden.
  3. NV: Wenn eine rechtzeitig beantragte Akteneinsicht aufgrund von Verzögerungen, die nicht dem Antragsteller und Rechtsmittelführer zuzurechnen sind, erst so spät gewährt wird, dass eine ordnungsmäßige Rechtsmittelbegründung innerhalb der laufenden, nicht mehr verlängerbaren Begründungsfrist nicht angefertigt werden kann, kann die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bis einen Monat nach Wegfall des Hindernisses (Erlangung der vollständigen Akteneinsicht) in Frage kommen. Für weitere Fristverlängerungen gibt es dagegen weder eine einfachgesetzliche Grundlage noch eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung des Antrags auf Fristverlängerung durch Entscheidung der Senatsvorsitzenden vom 14.06.2022 - X B 42/22 wird als unzulässig verworfen. Die Gegenvorstellung des Klägers gegen die Ablehnung des Antrags auf Fristverlängerung durch Entscheidung der Senatsvorsitzenden vom 14.06.2022 - X B 42/22 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 14. Juni 2022, Az: X B 42/22, Entscheidung

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 56 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat