10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.10.2012 – X B 73/12

Widerstreitende Steuerfestsetzung

Aus dem Leitsatz

NV: Ein rechtmäßiger Steuerbescheid kann nicht nach § 174 AO geändert oder aufgehoben werden .

Leitsatz

NV: Ein rechtmäßiger Steuerbescheid kann nicht nach § 174 AO geändert oder aufgehoben werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 15. März 2012, Az: 10 K 182/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 174 AO

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