BFH, Vorlagebeschluss vom 19.10.2023 – IV R 13/22
Aus dem Leitsatz
Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) verstößt, soweit diese Vorschrift…
Leitsatz
Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG i.d.F. des AbzStEntModG für Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem 31.12.1998 beginnen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
- Das Verfahren wird ausgesetzt.
- Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 02.06.2021 wegen Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) verfassungswidrig ist, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes für Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem 31.12.1998 beginnen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 27. April 2022, Az: 5 K 48/21, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 5a Abs. 4 S. 3 EStGGewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
- § 5a Abs. 4 S. 4 EStGGewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
- § 5a Abs. 4 S. 5 EStGGewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
- § 5a Abs. 4 S. 6 EStGGewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
- § 52 Abs. 10 S. 4 EStGAnwendungsvorschriften
- § 5a Abs. 4 EStGGewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
- § 174 Abs. 5 S. 2 AOWiderstreitende Steuerfestsetzungen
- § 176 Abs. 2 AOVertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
- § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AOGesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
- Art. 20 Abs. 3 GG
- Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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