10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.03.2014 – X B 67/13

Keine Divergenz bei unterschiedlicher Rechtslage

Aus dem Leitsatz

NV: Eine Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO liegt grundsätzlich nicht vor, wenn die vorgebliche Divergenzentscheidung in der entscheidenden Rechtsfrage zu einer anderen Rechtslage ergangen ist als das FG-Urteil.

Leitsatz

NV: Eine Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO liegt grundsätzlich nicht vor, wenn die vorgebliche Divergenzentscheidung in der entscheidenden Rechtsfrage zu einer anderen Rechtslage ergangen ist als das FG-Urteil.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 26. März 2013, Az: 4 K 1244/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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