10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.11.2011 – X B 61/10

Zur Frage der Europarechtswidrigkeit von § 160 Abs. 1 Satz 1 AO

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist anerkannt, dass die Pflicht zur Gläubigerbenennung gem. § 160 Abs. 1 Satz 1 AO nicht nur für zwischengeschaltete ausländische Gesellschaften, sondern in gleicher Weise für zwischengeschaltete inländische Personen gilt .

Leitsatz

NV: Es ist anerkannt, dass die Pflicht zur Gläubigerbenennung gem. § 160 Abs. 1 Satz 1 AO nicht nur für zwischengeschaltete ausländische Gesellschaften, sondern in gleicher Weise für zwischengeschaltete inländische Personen gilt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 18. Februar 2010, Az: 4 K 1858/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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