10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.04.2012 – X B 59/11

Verfahrensrügen bei mehreren selbständig tragenden Begründungen des FG-Urteils

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein Verfahrensmangel liegt nicht vor, wenn das entsprechende Vorbringen des Rechtsmittelführers sich nur auf eine von zwei jeweils selbständig tragenden Begründungen des FG-Urteils bezieht.

Leitsatz

  1. NV: Ein Verfahrensmangel liegt nicht vor, wenn das entsprechende Vorbringen des Rechtsmittelführers sich nur auf eine von zwei jeweils selbständig tragenden Begründungen des FG-Urteils bezieht.
  2. NV: Vermeintliche Fehler bei der Sachverhalts- oder Beweiswürdigung wären revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und können nicht im Wege einer Verfahrensrüge zur Zulassung der Revision führen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 6. April 2011, Az: 2 K 280/10, Urteil; nachgehend BFH, 20. September 2012, Az: X S 22/12, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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