10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 29.06.2011 – X B 59/10

Ansparrücklage bei Existenzgründern - Keine Divergenz bei Abweichung von einem bereits aufgehobenen anderen FG-Urteil

Aus dem Leitsatz

NV: Auch bei Existenzgründern (§ 7g Abs. 7 EStG i.d.F. des VZ 2002) kann im Fall einer wesentlichen Betriebserweiterung eine Ansparrücklage nur gewährt werden, wenn das Investitionswirtschaftsgut im Rücklagenjahr verbindlich bestellt worden ist. Eine Bestellung im Folgejahr ist nicht ausreichend .

Leitsatz

NV: Auch bei Existenzgründern (§ 7g Abs. 7 EStG i.d.F. des VZ 2002) kann im Fall einer wesentlichen Betriebserweiterung eine Ansparrücklage nur gewährt werden, wenn das Investitionswirtschaftsgut im Rücklagenjahr verbindlich bestellt worden ist. Eine Bestellung im Folgejahr ist nicht ausreichend .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 24. Februar 2010, Az: 7 K 2454/07 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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