10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.03.2014 – X B 45/13

Erlass von Nachzahlungszinsen nach Betriebsprüfung

Aus dem Leitsatz

NV: Die Frage, ob die Ablehnung eines Erlasses von Nachzahlungszinsen (§ 233a Abs. 1 Satz 1 AO) ermessensfehlerhaft ist, wenn sie auf einer --aus Sicht des Klägers-- unangemessen langen steuerlichen Außenprüfung beruhen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann deshalb nicht zur Zulassung der Revision führen.

Leitsatz

NV: Die Frage, ob die Ablehnung eines Erlasses von Nachzahlungszinsen (§ 233a Abs. 1 Satz 1 AO) ermessensfehlerhaft ist, wenn sie auf einer --aus Sicht des Klägers-- unangemessen langen steuerlichen Außenprüfung beruhen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann deshalb nicht zur Zulassung der Revision führen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 5. Februar 2013, Az: 13 K 69/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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