10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.08.2012 – X B 27/11

Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen Überlange Verfahrensdauer Schätzung nach Aktenverlust beim FA

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine überlange Verfahrensdauer führt für sich genommen nicht zur Rechtswidrigkeit von Bescheiden (Anschluss an ständige BFH-Rechtsprechung).

Leitsatz

  1. NV: Eine überlange Verfahrensdauer führt für sich genommen nicht zur Rechtswidrigkeit von Bescheiden (Anschluss an ständige BFH-Rechtsprechung).
  2. NV: Der Schätzungsbefugnis des FA steht es nicht generell entgegen, wenn Akten im FA außer Kontrolle geraten.
  3. NV: Dem FG unterläuft kein Verfahrensfehler, wenn das FA Akten nicht vorlegt, weil es sie erklärtermaßen nicht mehr besitzt und deswegen nicht mehr vorlegen kann.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 25. Januar 2011, Az: 8 K 2417/06, Urteil; nachgehend BFH, 21. November 2012, Az: X B 27/11, Beschluss

Zitierte Normen

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