10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.10.2013 – X B 239/12

Keine Revisionszulassung wegen fehlerhafter Auslegung von behördlichen Äußerungen durch das FG - Verwaltungsakt - Berufung des Steuerpflichtigen auf Treu und Glauben

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine fehlerhafte Auslegung einer behördlichen Äußerung stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der die Revisionszulassung grundsätzlich nicht zu rechtfertigen vermag .

Leitsatz

  1. NV: Eine fehlerhafte Auslegung einer behördlichen Äußerung stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der die Revisionszulassung grundsätzlich nicht zu rechtfertigen vermag .
  2. NV: Bei einer fehlerhaften Auslegung einer behördlichen Äußerung ist nicht von einem qualifizierten Rechtsanwendungsfehler auszugehen, solange die Ausführungen des FG keinen Fehler von so erheblichem Gewicht aufweisen, der geeignet wäre, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 24. Oktober 2012, Az: 7 K 2010/12 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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