10. SenatNV
BFH, Beschluss vom 24.05.2011 – X B 206/10
Verpflichtung des FG zu weiteren Ermittlungen im zweiten Rechtsgang - Abweichung des FG von der rechtlichen Beurteilung des BFH
Aus dem Leitsatz
1. NV: Gibt der BFH dem FG auf, sich ohne Rückgriff auf die Feststellungslast Gewissheit über eine Tatsache zu verschaffen, ist das FG nicht nur zu weiteren Ermittlungen berechtigt, sondern auch aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes verpflichtet .
Leitsatz
- NV: Gibt der BFH dem FG auf, sich ohne Rückgriff auf die Feststellungslast Gewissheit über eine Tatsache zu verschaffen, ist das FG nicht nur zu weiteren Ermittlungen berechtigt, sondern auch aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes verpflichtet .
- NV: Hat das FG, an das die Rechtssache zurückverwiesen wurde, seiner Entscheidung die rechtliche Beurteilung des BFH nicht zugrunde gelegt, handelt es sich nicht um eine Divergenz, sondern um einen Verfahrensfehler .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 29. Juli 2010, Az: 13 K 2121/09, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
Weitere Entscheidungen zu § 126 FGO
- BFH VII R 35/24 vom 28.07.2026amtlichGewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG bei Abrechnung über einen Dritten1. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) erfasst Erträge aus Pflegeleistungen, die eine Einrichtung zur ambulanten…
- BFH V R 17/24 vom 21.05.2026amtlichZur Vermittlungsleistung in Abgrenzung zum EigengeschäftDer Vermittler einer Fahrzeugvermietung tätigt --abweichend vom Rechtsverhältnis, das den Leistenden bestimmt-- jedenfalls dann kein verdecktes Eigengeschäft…
- BFH VII R 34/24 vom 24.02.2026amtlichWiedereinsetzung in den vorigen Stand - sicherer Übermittlungsweg1. Ein einfach signierter anwaltlicher Schriftsatz genügt nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 Satz 1 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), wenn…
- BFH X R 32/23 vom 02.12.2025amtlichAnforderungen an einen Antrag auf Buchwertfortführung nach § 21 Abs. 2 Satz 3 und 4 UmwStG 2006; Vereinbarkeit des Antragserfordernisses mit Unionsrecht1. Der Antrag gemäß § 21 Abs. 2 Satz 3 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) 2006, bei einem Anteilstausch den Buchwert (die Anschaffungskosten) oder einen…
- BFH X R 7/23 vom 30.07.2025amtlichAnforderungen an die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Jahr 2019; Rechtscharakter der FAQ-Corona des BMF vom 14.12.2021 und Vertrauensschutz1. Die im Zuge der Corona-Pandemie für das Jahr 2019 durch Art. 97 § 36 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung gesetzlich verlängerten Fristen des § 149…
- BFH XI R 24/23 vom 14.05.2025amtlichZur Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen EntgeltDie entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat