10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.04.2013 – X B 20/12

Nachträgliche Divergenz

Aus dem Leitsatz

NV: Die Revision ist nur dann wegen einer sog. nachträglichen Divergenz zuzulassen, wenn hinsichtlich der hiervon betroffenen Rechtsfrage innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist die grundsätzliche Bedeutung bzw. die Notwendigkeit der Rechtsfortbildung ordnungsgemäß dargelegt wurde.

Leitsatz

NV: Die Revision ist nur dann wegen einer sog. nachträglichen Divergenz zuzulassen, wenn hinsichtlich der hiervon betroffenen Rechtsfrage innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist die grundsätzliche Bedeutung bzw. die Notwendigkeit der Rechtsfortbildung ordnungsgemäß dargelegt wurde.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 17. November 2011, Az: 15 K 753/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 7g EStG

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat