10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.08.2010 – X B 190/09

Unterschriftserfordernis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist schriftlich einzulegen. Das Fehlen der Unterschrift kann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen Umständen zweifelsfrei ergibt, dass die Beschwerde mit Wissen und Wollen des (angegebenen) Absenders gefertigt und abgesendet worden ist.

Leitsatz

  1. NV: Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist schriftlich einzulegen. Das Fehlen der Unterschrift kann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen Umständen zweifelsfrei ergibt, dass die Beschwerde mit Wissen und Wollen des (angegebenen) Absenders gefertigt und abgesendet worden ist.
  2. NV: Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen können, sind vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen. Dabei müssen die Tatsachen - über präsente Beweismittel - glaubhaft gemacht werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 20. Oktober 2009, Az: 2 K 1319/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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