10. SenatNV
BFH, Beschluss vom 10.05.2012 – X B 183/11
Keine Zwangsruhe im Einspruchsverfahren bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Verfahrensruhe bei Bezugsverfahren vor dem EGMR - Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern - Keine Verwerfungskompetenz des EGMR
Aus dem Leitsatz
1. NV: Soweit eine Steuer vorläufig festgesetzt ist, kommt die Zwangsruhe im Einspruchsverfahren nicht in Betracht .
Leitsatz
- NV: Soweit eine Steuer vorläufig festgesetzt ist, kommt die Zwangsruhe im Einspruchsverfahren nicht in Betracht .
- NV: Ob ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Bezugsverfahren sein kann, ist für § 363 Abs. 2 Satz 2 AO (Zwangsruhe im Einspruchsverfahren) ebenso zu beurteilen wie für § 165 Abs. 1 Nr. 3 AO (Vorläufigkeitsvermerk betreffend die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht) .
- NV: Die Maßstäbe für die Entscheidung über die Verfahrensruhe nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO dürfen die tatbestandlichen Voraussetzungen der Zwangsruhe nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO nicht umgehen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 16. November 2011, Az: 3 K 269/11, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 3 GG
- § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AOVorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung
- § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 AOVorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung
- § 363 Abs. 2 S. 1 AOAussetzung und Ruhen des Verfahrens
- § 363 Abs. 2 S. 2 AOAussetzung und Ruhen des Verfahrens
- § 363 Abs. 2 S. 4 AOAussetzung und Ruhen des Verfahrens
- § 10 Abs. 3 EStGSonderausgaben
- § 10 Abs. 4 EStGSonderausgaben
- § 10 Abs. 4a EStGSonderausgaben
- § 155 FGOÜbergangs- und Schlußbestimmungen
- § 251 ZPO
- Art. 46 MRK
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 5 AOErmessen
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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