10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.07.2015 – X B 172/14

Besteuerung der Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter des Europäischen Raumfahrtkontrollzentrums (ESOC)

Aus dem Leitsatz

NV: Die steuerliche Qualifikation der Pensionszahlungen für ehemalige Mitarbeiter der Koordinierten Organisationen, etwa dem Europäischen Raumfahrtkontrollzentrum (ESOC), einem Operationszentrum der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), ist geklärt. Es handelt sich grundsätzlich um Ruhegelder nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG, da eigene Beiträge für die Zeit…

Leitsatz

NV: Die steuerliche Qualifikation der Pensionszahlungen für ehemalige Mitarbeiter der Koordinierten Organisationen, etwa dem Europäischen Raumfahrtkontrollzentrum (ESOC), einem Operationszentrum der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), ist geklärt. Es handelt sich grundsätzlich um Ruhegelder nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG, da eigene Beiträge für die Zeit nach Einführung des einheitlichen Pensionssystems mit Wirkung ab dem 1. Juli 1974 nicht vorliegen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 30. Juni 2014 12 K 682/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 30. Juni 2014, Az: 12 K 682/14, Urteil

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