10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.07.2012 – X B 136/11

Postulationsfähigkeit - Bindung einer tatsächlichen Verständigung

Aus dem Leitsatz

NV: Ist ein Kläger im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens vor dem BFH durch eine Person oder Gesellschaft i.S.d. § 62 Abs. 4 FGO vertreten, dann ist das eigene Vorbringen des selbst nicht postulationsfähigen Klägers nur dann beachtlich, wenn der postulationsfähige Vertreter sich dieses Vorbringen zu eigen macht.

Leitsatz

NV: Ist ein Kläger im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens vor dem BFH durch eine Person oder Gesellschaft i.S.d. § 62 Abs. 4 FGO vertreten, dann ist das eigene Vorbringen des selbst nicht postulationsfähigen Klägers nur dann beachtlich, wenn der postulationsfähige Vertreter sich dieses Vorbringen zu eigen macht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 25. August 2011, Az: 8 K 2974/03, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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