10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.01.2011 – X B 127/10

Anspruch auf rechtliches Gehör

Aus dem Leitsatz

NV: Das FG ist nicht verpflichtet, in der mündlichen Verhandlung auf alle in der Gerichtsakte enthaltenen Schriftsätze einzugehen. Kenntnis vom Inhalt dieser Schriftsätze kann sich ein Beteiligter durch Wahrnehmung seines Akteneinsichtsrechts verschaffen.

Leitsatz

NV: Das FG ist nicht verpflichtet, in der mündlichen Verhandlung auf alle in der Gerichtsakte enthaltenen Schriftsätze einzugehen. Kenntnis vom Inhalt dieser Schriftsätze kann sich ein Beteiligter durch Wahrnehmung seines Akteneinsichtsrechts verschaffen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 21. Mai 2010, Az: 4 K 217/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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