10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.03.2011 – X B 12/10

Prozessvollmacht bei Beiordnung - Anscheinsvollmacht im Rahmen einer Prozessvollmacht

Aus dem Leitsatz

NV: Allein die Beiordnung eines vom Betroffenen nicht ausgewählten Rechtsanwalts oder Steuerberaters im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§ 121 ZPO i.V.m. § 142 FGO) hat nicht zur Folge, dass der Beigeordnete hierdurch in der Lage ist, den Betroffenen wirksam im Prozess zu vertreten .

Leitsatz

NV: Allein die Beiordnung eines vom Betroffenen nicht ausgewählten Rechtsanwalts oder Steuerberaters im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§ 121 ZPO i.V.m. § 142 FGO) hat nicht zur Folge, dass der Beigeordnete hierdurch in der Lage ist, den Betroffenen wirksam im Prozess zu vertreten .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 26. November 2009, Az: 1 K 242/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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