10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.11.2013 – X B 118/13

Ladung des Prozessbevollmächtigen bei Mandatsniederlegung

Aus dem Leitsatz

NV: Eine durch Zustellung an den Prozessbevollmächtigen ordnungsgemäß durchgeführte Ladung wird durch eine Mandatsniederlegung nicht berührt, wenn die Auflösung des Mandats dem Gericht erst nach Absendung der Ladung angezeigt wird.

Leitsatz

NV: Eine durch Zustellung an den Prozessbevollmächtigen ordnungsgemäß durchgeführte Ladung wird durch eine Mandatsniederlegung nicht berührt, wenn die Auflösung des Mandats dem Gericht erst nach Absendung der Ladung angezeigt wird.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 23. Mai 2013, Az: 1 K 316/04, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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