BFH, Beschluss vom 08.11.2013 – X B 118/13
Aus dem Leitsatz
NV: Eine durch Zustellung an den Prozessbevollmächtigen ordnungsgemäß durchgeführte Ladung wird durch eine Mandatsniederlegung nicht berührt, wenn die Auflösung des Mandats dem Gericht erst nach Absendung der Ladung angezeigt wird.
Leitsatz
NV: Eine durch Zustellung an den Prozessbevollmächtigen ordnungsgemäß durchgeführte Ladung wird durch eine Mandatsniederlegung nicht berührt, wenn die Auflösung des Mandats dem Gericht erst nach Absendung der Ladung angezeigt wird.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 23. Mai 2013, Az: 1 K 316/04, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 103 Abs. 1 GG
- § 227 ZPO
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