8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.09.2020 – VIII E 1/20

Keine Erinnerung gegen Kostenlastentscheidung
ECLI: DE:BFH:2020:B.300920.VIIIE1.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Einwendungen gegen die Kostenlastentscheidung können nicht mit einer Erinnerung geltend gemacht werden, da der Kostenbeamte und das Gericht an diese gebunden sind.

Leitsatz

NV: Einwendungen gegen die Kostenlastentscheidung können nicht mit einer Erinnerung geltend gemacht werden, da der Kostenbeamte und das Gericht an diese gebunden sind.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs --Kostenstelle-- vom 28.06.2017 - KostL 604/16 (VIII B 27/15) wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 31 Abs. 1 GKG
  • § 66 Abs. 1 GKG
  • § 21 Abs. 1 S. 1 GKG

Weitere Entscheidungen zu § 143 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat