8. SenatNV
BFH, Beschluss vom 15.07.2010 – VIII B 90/09
Entscheidung über Protokollberichtigung nur bei Mitwirkung an der protokollierten Verhandlung - Beweisaufnahme im Verfahren der Protokollberichtigung - Genehmigung des Protokolls keine Wirksamkeitsvoraussetzung für Hauptsacheerledigung
Aus dem Leitsatz
1. NV: Ein Beschluss über einen Antrag auf Protokollberichtigung ist grundsätzlich nicht beschwerdefähig, ausnahmsweise jedoch, wenn die Entscheidung durch nicht berechtigte Personen getroffen wird, wie im Fall ihrer Nichtmitwirkung an der protokollierten Verhandlung.
Leitsatz
- NV: Ein Beschluss über einen Antrag auf Protokollberichtigung ist grundsätzlich nicht beschwerdefähig, ausnahmsweise jedoch, wenn die Entscheidung durch nicht berechtigte Personen getroffen wird, wie im Fall ihrer Nichtmitwirkung an der protokollierten Verhandlung.
- NV: Die Versetzung eines Richters an ein anderes Gericht desselben Dienstherrn nimmt ihm grundsätzlich nicht die Entscheidungsbefugnis über die Protokollberichtigung, anders hingegen bei Ausscheiden aus dem Dienst durch Versetzung oder Pensionierung.
- NV: Bestreitet ein Beteiligter substantiiert die tatsächliche Abgabe einer prozessbeendenden Erklärung in der mündlichen Verhandlung, hat eine Klärung durch Beweisaufnahme zu erfolgen.
- NV: Die prozessual bedeutsame Geschäftsunfähigkeit eines Klägers kann nicht allein aus dem Umstand der Bestellung eines Betreuers geschlossen werden.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 15. Juli 2010, Az: 10 K 1575/08, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 128 FGOBeschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
- § 160a Abs. 1 ZPO
- § 160a Abs. 3 ZPO
- § 163 Abs. 2 ZPO
- § 164 Abs. 3 ZPO
- § 165 ZPO
- § 162 Abs. 1 ZPO
Weitere Entscheidungen zu § 58 FGO
- BFH VIII R 42/09 vom 04.12.2012amtlichAnscheinsbeweis und 1 %-Regelung - Klagebefugnis einer aufgelösten GbRDer Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung betrieblicher PKW spricht, ist entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur…
- BFH X B 112, 117/24, X B 112/24, X B 117/24 vom 27.03.2025NVVerfahrenspflichten des FG bei angeordneter Betreuung1. NV: Auch ein Beteiligter, für den eine Betreuung angeordnet ist, kann prozessfähig sein, sofern für den Aufgabenbereich der Prozessführung kein…
- BFH X S 32-40/23 (PKH), X S 32/23 (PKH), X S 33/23 (PKH), X S 34/23 (PKH), X S 35/23 (PKH), X S 36/23 (PKH), X S 37/23 (PKH), X S 38/23 (PKH), X S 39/23 (PKH), X S 40/23 (PKH) vom 31.01.2024NVFeststellung von Prozessunfähigkeit1. NV: Die Annahme von Prozessunfähigkeit setzt grundsätzlich voraus, dass sämtliche Beweismittel ausgeschöpft werden, insbesondere ein…
- BFH IX B 90/22 vom 16.06.2023NVNichtzulassungsbeschwerde: Wirksamkeit der KlagerücknahmeNV: Die Rücknahme einer Klage ist als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und kann auch nicht --etwa in entsprechender Anwendung der…
- BFH IX B 135/15 vom 10.03.2016NVUnzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde einer GmbH i.L.NV: Die Nichtzulassungsbeschwerde einer GmbH i.L., deren Liquidator das Amt niedergelegt hat, ist unzulässig .
- BFH X S 47/15 vom 10.03.2016NVBestellung eines Prozesspflegers im finanzgerichtlichen Verfahren - Prüfung der Prozessfähigkeit durch den BFH im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde1. NV: Das Prozessgericht hat nach § 57 ZPO nur dann einen Vertreter für eine nicht prozessfähige Person zu bestellen, wenn diese verklagt werden soll. Nach…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat