8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 29.04.2013 – VIII B 186/11

NZB: grundsätzliche Bedeutung, Kosten für Begleitperson als agB

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Frage, ob die Anerkennung von agB durch Kosten für Kuraufenthalte und Kosten einer dafür erforderlichen Begleitperson auch im Rahmen einer dauerhaften, über viele Jahre bestehenden Erkrankung zwingend von der Darlegung und dem Beweis der Notwendigkeit jeder einzelnen Maßnahme bzw. Reise abhängig ist, hat jedenfalls dann keine grundsätzliche…

Leitsatz

  1. NV: Die Frage, ob die Anerkennung von agB durch Kosten für Kuraufenthalte und Kosten einer dafür erforderlichen Begleitperson auch im Rahmen einer dauerhaften, über viele Jahre bestehenden Erkrankung zwingend von der Darlegung und dem Beweis der Notwendigkeit jeder einzelnen Maßnahme bzw. Reise abhängig ist, hat jedenfalls dann keine grundsätzliche Bedeutung, wenn der Kläger keine vollständige Steuererklärung abgegeben und weder die als agB geltend gemachten Kosten für eine Begleitperson spezifiziert, geschweige denn die medizinische Erforderlichkeit der diversen Heilkuren und die damit verbundenen Kosten in irgendeiner Form nachgewiesen hat.
  2. NV: Zur Frage, wann im Einzelfall eine Terminverlegung gerechtfertigt ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 14. Oktober 2011, Az: 9 K 2352/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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