8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 13.05.2013 – VIII B 162/11

Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts

Aus dem Leitsatz

NV: Die Ausschöpfung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) erfordert es, bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts, der bisher Verluste erzielt hat, die dem FG zur Kenntnis gebrachten in den Folgejahren erzielten Gewinne in die Betrachtung einzubeziehen.

Leitsatz

NV: Die Ausschöpfung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) erfordert es, bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts, der bisher Verluste erzielt hat, die dem FG zur Kenntnis gebrachten in den Folgejahren erzielten Gewinne in die Betrachtung einzubeziehen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 26. September 2011, Az: 15 K 4697/08 E,G,U, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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