8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.01.2011 – VIII B 15/10

Konkludenter Antrag auf mündliche Verhandlung bei geringem Streitwert - Zurückverweisung der Sache wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Aus dem Leitsatz

NV: Beantragt der Beteiligte in einem Verfahren mit geringem Streitwert die Erhebung eines Zeugenbeweises, liegt darin immer auch der konkludente Antrag auf mündliche Verhandlung .

Leitsatz

NV: Beantragt der Beteiligte in einem Verfahren mit geringem Streitwert die Erhebung eines Zeugenbeweises, liegt darin immer auch der konkludente Antrag auf mündliche Verhandlung .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 11. Dezember 2009, Az: 2 K 257/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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