8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 02.01.2019 – VIII B 131/18

Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO
ECLI: DE:BFH:2019:B.020119.VIIIB131.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Mit der Bezugnahme auf einen Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 108 FGO wird kein Zulassungsgrund, insbesondere kein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO geltend gemacht.

Leitsatz

  1. NV: Mit der Bezugnahme auf einen Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 108 FGO wird kein Zulassungsgrund, insbesondere kein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO geltend gemacht.
  2. NV: Die Verletzung der Sachaufklärungspflicht aus § 76 Abs. 1 FGO kann nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene Beteiligte, dem dies in der mündlichen Verhandlung erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat. Der Rügeberechtigte muss die Rüge sowie die übergangenen Beweisanträge zu Protokoll erklären.
  3. NV: Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 9. August 2018 10 K 134/17 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 9. August 2018, Az: 10 K 134/17, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 76 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat