8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.07.2010 – VIII B 117/09

Zulassungsbedürftigkeit der Revision - Unbeachtlichkeit neuen Vortrags nach Fristablauf - Durchführung eines Erörterungstermins - Gleichzeitige Entscheidung in mehreren Parallelverfahren kein Verfahrensmangel

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Revision ist auch bei Geltendmachung eines absoluten Revisionsgrundes zulassungsbedürftig .

Leitsatz

  1. NV: Die Revision ist auch bei Geltendmachung eines absoluten Revisionsgrundes zulassungsbedürftig .
  2. NV: Die Revision ist nicht zuzulassen wegen Sachverhalten und Rechtsfragen, die nicht Gegenstand eines die Hauptsachenerledigung feststellenden Urteils waren .
  3. NV: Neuer Vortrag zu Zulassungsgründen nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist ist unbeachtlich .
  4. NV: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Durchführung eines Erörterungstermins .
  5. NV: Kein Verfahrensmangel wegen gleichzeitiger Entscheidung und gleichzeitiger Zustellung von Urteilen in mehreren Parallelverfahren .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 19. Mai 2009, Az: 13 K 5108/07 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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