8. SenatNV
BFH, Beschluss vom 15.07.2010 – VIII B 117/09
Zulassungsbedürftigkeit der Revision - Unbeachtlichkeit neuen Vortrags nach Fristablauf - Durchführung eines Erörterungstermins - Gleichzeitige Entscheidung in mehreren Parallelverfahren kein Verfahrensmangel
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Revision ist auch bei Geltendmachung eines absoluten Revisionsgrundes zulassungsbedürftig .
Leitsatz
- NV: Die Revision ist auch bei Geltendmachung eines absoluten Revisionsgrundes zulassungsbedürftig .
- NV: Die Revision ist nicht zuzulassen wegen Sachverhalten und Rechtsfragen, die nicht Gegenstand eines die Hauptsachenerledigung feststellenden Urteils waren .
- NV: Neuer Vortrag zu Zulassungsgründen nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist ist unbeachtlich .
- NV: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Durchführung eines Erörterungstermins .
- NV: Kein Verfahrensmangel wegen gleichzeitiger Entscheidung und gleichzeitiger Zustellung von Urteilen in mehreren Parallelverfahren .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 19. Mai 2009, Az: 13 K 5108/07 E, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 1 FGORevision
- § 115 Abs. 2 FGORevision
- Art. 103 Abs. 1 GG
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