7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 07.10.2011 – VII S 6/11 (PKH)

Vortragsvorbereitung begründet keinen Anspruch auf Terminsverlegung - Fehlerhafte Beurteilung der Grundsätze über die Verteilung der Beweislast - Prüfung einer Gehörsverletzung im NZB-Verfahren

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein erheblicher Grund für die Verlegung eines auf 10:45 Uhr anberaumten Verhandlungstermins liegt nicht vor, wenn sich der Antragsteller lediglich darauf beruft, er müsse als Vorsitzender eines Vereins eine Vortragsveranstaltung vorbereiten, die am selben Tag erst um 19 Uhr stattfinden soll .

Leitsatz

  1. NV: Ein erheblicher Grund für die Verlegung eines auf 10:45 Uhr anberaumten Verhandlungstermins liegt nicht vor, wenn sich der Antragsteller lediglich darauf beruft, er müsse als Vorsitzender eines Vereins eine Vortragsveranstaltung vorbereiten, die am selben Tag erst um 19 Uhr stattfinden soll .
  2. NV: Die fehlerhafte Beurteilung der Grundsätze über die Verteilung der Beweislast stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar .
  3. NV: Im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde kann überprüft werden, ob das FG einen Antrag auf PKH zu Unrecht abgelehnt und dadurch den Gehörsanspruch verletzt hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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