7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.05.2014 – VII S 32/13 (PKH)

Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Stellung eines PKH-Antrags

Aus dem Leitsatz

NV: Ein PKH-Antrag kann nur dann zu einer Wiedereinsetzung in die Begründungsfrist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO führen, wenn die Fristversäumung auf die Bedürftigkeit des Klägers zurückzuführen ist. Legt ein Bevollmächtigter eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, muss er deshalb zum Ausdruck bringen, dass seine Vertretung auf die Einlegung des Rechtsmittels…

Leitsatz

NV: Ein PKH-Antrag kann nur dann zu einer Wiedereinsetzung in die Begründungsfrist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO führen, wenn die Fristversäumung auf die Bedürftigkeit des Klägers zurückzuführen ist. Legt ein Bevollmächtigter eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, muss er deshalb zum Ausdruck bringen, dass seine Vertretung auf die Einlegung des Rechtsmittels beschränkt ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

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Prüfungsrelevanz

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