7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.04.2014 – VII R 7/13

Keine wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens durch Verwendung von Lieferzetteln nach § 27 Abs. 12 ZollV

Aus dem Leitsatz

1. NV: Wird für verbrauchsteuerpflichtige Waren lediglich ein nach § 27 Abs. 12 ZollV vorgeschriebener Lieferzettel für Schiffs- und Reisebedarf, nicht jedoch ein elektronisches Verwaltungsdokument nach Art. 21 VStSystRL ausgestellt, entsteht die Steuer mit der Entfernung der Ware aus dem Steuerlager infolge ihrer Entnahme in den steuerrechtlich freien…

Leitsatz

  1. NV: Wird für verbrauchsteuerpflichtige Waren lediglich ein nach § 27 Abs. 12 ZollV vorgeschriebener Lieferzettel für Schiffs- und Reisebedarf, nicht jedoch ein elektronisches Verwaltungsdokument nach Art. 21 VStSystRL ausgestellt, entsteht die Steuer mit der Entfernung der Ware aus dem Steuerlager infolge ihrer Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr, denn der Lieferzettel kann das unionsrechtlich vorgeschriebene elektronische Verwaltungsdokument nicht ersetzen.
  2. NV: Art. 7 Abs. 2 VStSystRL enthält eine als abschließend zu erachtende Aufzählung der Fälle, in denen von einer Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr auszugehen ist, und nicht nur eine Liste ergänzungsbedürftiger Regelbeispiele.
  3. NV: Der Eingang einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware in den Wirtschaftskreislauf ist kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der in Art. 7 Abs. 2 VStSystRL festgelegten Steuerentstehungstatbestände.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 13. Dezember 2012, Az: 4 K 8/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 10 Abs. 1 TabStG
  • § 15 Abs. 1 TabStG
  • § 15 Abs. 2 Nr. 1 TabStG
  • § 9 Abs. 1 BierStG
  • § 14 Abs. 1 BierStG
  • § 14 Abs. 2 Nr. 1 BierStG
  • § 138 Abs. 1 BranntwMonG
  • § 143 Abs. 1 BranntwMonG
  • § 143 Abs. 2 Nr. 1 BranntwMonG
  • § 27 Abs. 12 ZollV
  • § 61 S. 1 Nr. 2 TabStV
  • § 53 S. 1 Nr. 2 BierStV
  • § 68 S. 1 Nr. 2 BrStV
  • Art. 7 Abs. 1 EGRL 118/2008
  • Art. 7 Abs. 2 EGRL 118/2008
  • Art. 10 EGRL 118/2008
  • § 50 AOErlöschen und Unbedingtwerden der Verbrauchsteuer, Übergang der bedingten Verbrauchsteuerschuld
  • § 8 Abs. 1 Nr. 3 UStGUmsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt
  • § 4 Nr. 2 UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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