7. SenatNV

BFH, Urteil vom 28.08.2012 – VII R 62/11

Formunwirksamkeit einer Abtretungsanzeige bei fehlenden Angaben zum Abtretungsgrund trotz Mangelhaftigkeit des amtlichen Vordrucks

Aus dem Leitsatz

NV: Eine unvollständige Abtretungsanzeige kann nicht deshalb als formwirksam angesehen werden, weil die (inzwischen geänderte) Gestaltung des nach dem Gesetz zu verwendenden amtlichen Vordrucks dazu verleiten kann, nur unzureichende Angaben zum Abtretungsgrund zu machen (Fortführung der Rechtsprechung des Urteils vom 28. September 2011 VII R 52/10, BFHE…

Leitsatz

NV: Eine unvollständige Abtretungsanzeige kann nicht deshalb als formwirksam angesehen werden, weil die (inzwischen geänderte) Gestaltung des nach dem Gesetz zu verwendenden amtlichen Vordrucks dazu verleiten kann, nur unzureichende Angaben zum Abtretungsgrund zu machen (Fortführung der Rechtsprechung des Urteils vom 28. September 2011 VII R 52/10, BFHE 235, 111, BStBl II 2012, 92) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 22. September 2011, Az: 9 K 9027/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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