7. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 15.07.2025 – VII R 36/22

Zollwert - Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen
ECLI: DE:BFH:2025:U.150725.VIIR36.22.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. Art. 78 Abs. 1 des Zollkodex (ZK) / Art. 48 des Zollkodex der Union (UZK) ermöglicht den Zollbehörden, nach der Überlassung der Waren von Amts wegen oder auf Antrag des Anmelders eine Überprüfung der Anmeldung vorzunehmen.

Leitsatz

  1. Art. 78 Abs. 1 des Zollkodex (ZK) / Art. 48 des Zollkodex der Union (UZK) ermöglicht den Zollbehörden, nach der Überlassung der Waren von Amts wegen oder auf Antrag des Anmelders eine Überprüfung der Anmeldung vorzunehmen.
  2. Ist die Frage einer Preisbeeinflussung bei verbundenen Unternehmen zwischen den Beteiligten streitig, muss das Finanzgericht die zugrunde liegenden Tatsachen feststellen und würdigen.
  3. Ist der Preis bei Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen ursprünglich zu niedrig angegeben und wird der Preis nachträglich erhöht, deutet dies darauf hin, dass die Verbundenheit der Unternehmen den Preis beeinflusst hat. Die Transaktionswertmethode (Art. 29 ZK / Art. 70 UZK) gelangt dann möglicherweise nicht zur Anwendung.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 27.10.2022 - 14 K 588/20 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht München zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 27. Oktober 2022, Az: 14 K 588/20, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 29 Abs. 2 Buchst. a ZK
  • Art. 31 ZK
  • Art. 32 ZK
  • Art. 78 Abs. 1 ZK
  • Art. 201 Abs. 2 ZK
  • Art. 214 Abs. 1 ZK
  • Art. 29 Abs. 2 Buchst. b ZK
  • Art. 48 EUV 952/2013
  • Art. 70 EUV 952/2013
  • Art. 71 EUV 952/2013
  • Art. 74 EUV 952/2013
  • Art. 77 Abs. 2 EUV 952/2013
  • Art. 85 Abs. 1 EUV 952/2013
  • Art. 143 Abs. 1 ZKDV
  • Art. 127 EUV
  • Art. 128 Abs. 1 EUV
  • Art. 134 Abs. 1 EUV
  • Art. 134 Abs. 2 EUV
  • Art. 29 Abs. 2 Buchst. a EWGV
  • Art. 31 EWGV
  • Art. 32 EWGV
  • Art. 78 Abs. 1 EWGV
  • Art. 201 Abs. 2 EWGV
  • Art. 214 Abs. 1 EWGV
  • Art. 29 Abs. 2 Buchst. b EWGV
  • Art. 143 Abs. 1 EWGV

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