7. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 28.01.2014 – VII R 34/12

Keine Aufrechnung mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen (§ 74 AO) gegen dessen Steuervergütungsansprüche

Aus dem Leitsatz

Eine Verrechnung der Haftungsschuld des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers von Gegenständen mit einem diesem zustehenden Steuerguthaben ist unwirksam.

Leitsatz

Eine Verrechnung der Haftungsschuld des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers von Gegenständen mit einem diesem zustehenden Steuerguthaben ist unwirksam.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 18. Juli 2012, Az: 14 K 3903/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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