7. SenatNV

BFH, Urteil vom 01.09.2010 – VII R 25/09

Insolvenzbeschlag von Umsatzsteuervergütungsansprüchen, auch wenn sie durch Einsatz pfändungsfreier Gegenstände entstanden sind

Aus dem Leitsatz

NV: Umsatzsteuervergütungsansprüche sind nicht deshalb vom Insolvenzbeschlag frei, weil sie von einem Schuldner während eines Insolvenzverfahrens durch eine Tätigkeit unter Einsatz pfändungsfreier Gegenstände erworben worden sind. Ein Umsatzsteuervergütungsanspruch aufgrund eines Überhangs anrechenbarer Vorsteuer über die zulasten des Unternehmers…

Leitsatz

NV: Umsatzsteuervergütungsansprüche sind nicht deshalb vom Insolvenzbeschlag frei, weil sie von einem Schuldner während eines Insolvenzverfahrens durch eine Tätigkeit unter Einsatz pfändungsfreier Gegenstände erworben worden sind. Ein Umsatzsteuervergütungsanspruch aufgrund eines Überhangs anrechenbarer Vorsteuer über die zulasten des Unternehmers entstandene Umsatzsteuer fällt vielmehr in die Insolvenzmasse, wenn er während des Insolvenzverfahrens durch eine unternehmerische Tätigkeit des Schuldners entstanden ist, es sei denn, diese ist mit allen Aktiva und Passiva vom Insolvenzverwalter freigegeben worden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 17. Juli 2008, Az: 2 K 761/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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