7. SenatNV
BFH, Urteil vom 15.10.2024 – VII R 20/22
Nichtannahme einer Zollanmeldung wegen Verstoßes gegen ein unionsrechtliches Inverkehrbringungsverbot - keine eigene chemikalienrechtliche Prüfungskompetenz der Zollbehörde - Feststellungswirkung fachbehördlicher Entscheidungen - Auslegung des Unionsrechts
ECLI: DE:BFH:2024:U.151024.VIIR20.22.0Amtlicher Entscheidungstext
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Zolldienststellen sind im Anwendungsbereich des Chemikaliengesetzes aufgrund ihrer bloßen "Mitwirkung" selbst keine Überwachungsbehörden.
Leitsatz
- NV: Die Zolldienststellen sind im Anwendungsbereich des Chemikaliengesetzes aufgrund ihrer bloßen "Mitwirkung" selbst keine Überwachungsbehörden.
- NV: Die Zollbehörden sind nicht berechtigt, chemikalienrechtliche Sachverhalte eigenständig zu beurteilen und andere Entscheidungen als die zuständige Fachbehörde für Chemikalienrecht zu treffen. An die Entscheidung der zuständigen Fachbehörde für Chemikalienrecht als Überwachungsbehörde sind die Zolldienststellen gebunden; das gilt jedenfalls dann, wenn diese Entscheidung nicht offensichtlich rechtswidrig ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 17.05.2022 - VII R 4/19, BFHE 278, 281).
- NV: Die in einer der Sprachfassungen einer Vorschrift des Unionsrechts verwendete Formulierung kann nicht als alleinige Grundlage für die Auslegung dieser Vorschrift herangezogen werden oder Vorrang vor den übrigen Sprachfassungen beanspruchen. Die Vorschriften des Unionsrechts müssen im Lichte der Fassungen in allen Sprachen der Union einheitlich ausgelegt und angewandt werden. Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Textes des Unionsrechts voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 12.04.2022 - 4 K 832/21 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 12. April 2022, Az: 4 K 832/21, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 134 Abs. 1 EUV 952/2013
- Art. 172 Abs. 1 EUV 952/2013
- Art. 194 Abs. 1 EUV 952/2013
- § 7 Abs. 1 Nr. 3 ZollVG
- § 21 Abs. 1 ChemG
- § 21a Abs. 1 ChemG
- Art. 2 Abs. 28 EUV 517/2014
- Art. 11 Abs. 1 EUV 517/2014
- § 17 Abs. 2 GVG
- § 17a Abs. 5 GVG
- § 155 FGOÜbergangs- und Schlußbestimmungen
- § 40 Abs. 1 VwGO
- § 42 VwGO
- § 43 VwGO
Weitere Entscheidungen zu § 100 FGO
- BFH VII R 18/23 vom 24.02.2026amtlichVerdecktes Leistungsentgelt in der Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins1. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Steuerberatungsgesetzes untersagt eine leistungsbezogene Ausgestaltung der Mitgliedsbeiträge nach Art einer Gebührenordnung. 2.…
- BFH VIII R 19/23 vom 21.10.2025amtlichRückwirkendes Ereignis - vorzeitige Berücksichtigung im Jahr der Rückwirkung - keine rückwirkende Beseitigung einer vGA durch Anrechnung auf den Kaufpreis nach Bestellung eines "Vorkaufsrechts"1. § 100 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung gebietet die Berücksichtigung nachträglicher Änderungen der Sachlage nur in den Grenzen des formellen Rechts.…
- BFH IV R 6/23 vom 03.07.2025amtlichZur Gebührenfestsetzung für eine von mehreren Personen beantragte verbindliche Auskunft1. Beantragen mehrere Personen die Erteilung einer verbindlichen Auskunft, kommt es für die Beantwortung der Frage, ob ihnen gegenüber gemäß § 89 Abs. 3 Satz 2…
- BFH III R 12/22 vom 03.06.2025amtlichErweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft1. Veräußert eine Kapitalgesellschaft im dritten Jahr nach dem Erwerb fünf Mehrfamilienhaus-Grundstücke durch einen Verkaufsakt an einen Erwerber ("en bloc")…
- BFH IV R 21/22 vom 10.04.2025amtlichSteuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Fall eines abweichenden WirtschaftsjahrsBei der Bestimmung der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 des Einkommensteuergesetzes) ist auf die Mitunternehmer abzustellen, die am…
- BFH I R 24/22 vom 16.10.2024amtlichGesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter1. Für eine KGaA und ihre persönlich haftenden Gesellschafter sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der KGaA sowie ihre Verteilung auf die KGaA (Anwendung des…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat